Sie müssen nicht unbedingt Schlossbesitzer sein. Altbausanierungen können auch in anderen Gebäuden mit Auflagen des Denkmalschutz belegt werden. Und jedes Bundesland in Deutschland hat dazu eigene Denkmalschutzgesetze erlassen.
![Altbausanirung und Denkmalschutz, Dach, Bauprojekt Schloss Tenneberg, Dachreparatur](https://www.antignum.com/wp-content/uploads/2020/02/schloss_tenneberg.jpg)
Altbausanierung und Denkmalschutz
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