Sie müssen nicht unbedingt Schlossbesitzer sein. Altbausanierungen können auch in anderen Gebäuden mit Auflagen des Denkmalschutz belegt werden. Und jedes Bundesland in Deutschland hat dazu eigene Denkmalschutzgesetze erlassen. Für einen Immobilienbesitzer, der vor hat, ein denkmalgeschütztes Wohnobjekt zu erwerben und zu sanieren, ist das nicht immer einfach: Altes bewahren ohne auf modernen Wohnkomfort zu verzichten. Das erfodert eine besonders gute Planung. Außerdem können nicht alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie sich als Eigentümer sich rechtzeitig mit der Behörde für Denkmalschutz in Verbindung setzen, bevor die Baumaßnahmen beginnen sollen.  

Einschränkungen durch Denkamalschutz

Die Vorgaben und Auflagen der Denkmalschutzbehörde richten sich natürlich an der Art des Denkmals aus. Diese können sich nicht nur auf die Bauhülle (Dach und Fassade) des Hauses beschränken, sondern können sich auch auf Innenräume ausweiten. Wichtig ist, dass der Charakter des Denkmals an sich erhalten bleibt.

Sanierungsarbeiten in einem denkmalgeschützten Gebäude bergen immmer unvorhergesehende Mängel in der Bausubstanz. Nicht jeder Handwerker kann Arbeiten in Verbindung mit Denkmalschutzauflagen ausführen. Dazu gibt es zertifizierte Fachbetriebe und Spezialisten, wie z.B. unsere Firme, die antignum.

Sanierungskosten unkalkulierbar?

Wohnen im Denkmal, einem Gebäude mit Geschichte und Charme, das erfordert neben viel Liebe zum Objekt auch einen großen finanziellen Spielraum. Eigentümer eines Baudenkmals sollten wissen, dass nicht alle Baumängel immer sofort erkennbar sind. Sie stellen sich oft erst in der Bauphase heraus. Versteckte Mängel können die Sanierungskosten enorm in die Höhe treiben. Sie sollten bei einem solchen Vorhaben immer über entsprechende finanzielle Reserven verfügen. 

Es macht also Sinn, zusammen mit einer zertifizierten Fachfirma ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Dazu gehört im Vorfeld eine fachkundige Bestandsaufnahme des Gebäudes (baulich und energetisch). Hier werden z.B. Statiker, Energetiker, Architekt, Gutachter und die ausführende Handwerksfachfirma eingebunden. Dann wird ein Konzept zur Umsetzung der Sanierung erarbeitet unter Vorgaben des Denkamlschutzes. Erst dann kann man die jeweiligen Baukosten abstecken als Grundlage einer seriösen Finazierung.

Unser Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Hausbank über Finanzierungsmöglichkeiten. Die kfw fördert unter bestimmten Voraussetzungen  energetische Maßnahmen in Baudenkmalen. Informieren Sie sich außerdem über Abschreibungsmöglichkeiten einer denkmalgeschützten Immobilie.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

Als zertifizierter Fachbetrieb haben wir im Schloss Tenneberg verschiedene Sanierungsarbeiten durchgeführt:

  • Hausschwammsanierung,
  • Fachwerksanierung
  • statische Sicherungsmaßnahmen.

Weitere Projekte anspruchsvoller Altbausanierungen, die wir realisiert haben, können Sie sich <<hier<< anschauen. Oder unter <<ausgewählte Projekte<<

Schloss Tenneberg Innenhof
Schloss Tenneberg in Waltershausen. Blick in den Innenhof.
Schloss Tenneberg, Innenhof, Bogengang
Schloss Tenneberg. Blick in den Innenhof, Detail Arkaden

Das Schloss Tenneberg in Waltershausen beehrbergt ein Museum und ein Café. Das Schloss und Umgebung sind ein schönes Ausflugziel. Hier mehr <<Informationen<<

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