Kennen Sie sich aus mit dem Thema Wanderschft? Sicher sind Ihnen schon einmal Wandergesellen in Ihrer Zunftkleidung begegnet. So mit Stock und Hut und Bündel sind die Zimmerergesellen besonders auffällig. Sie ziehen von Ort zu Ort, um sich zu verdingen und um viele Erfahrungen zu sammeln. Das bezieht sich sowohl auf Fertigkeiten als auch auf wichitge Lebenserfahrungen. Auf der Wanderschaft erwartet den Wandergesellen eine aufregende Zeit. Was es genau damit auf sich hat, können Sie nachfolgend lesen …

Die Wanderjahre, auch als Wanderschaft, Walz, Tippelei oder Gesellenwanderung bezeichnet, beziehen sich auf die Wanderschaft zünftiger Gesellen. Sie umfassen die Zeit des Wanderns der Gesellen nach dem Abschluss ihrer Lehrzeit (Freisprechung). Die Wanderschaft war seit dem Spätmittelalter bis zur beginnenden Industrialisierung eine der Voraussetzungen für den Gesellen, die Prüfung zum Meister zu beginnen. Die Gesellen sollten vor allem neue Arbeitspraktiken, Lebenserfahrung und fremde Orte, Regionen und Länder kennenlernen. Ein Handwerker, der sich auf dieser traditionellen Wanderschaft befindet, wird als Fremdgeschriebener oder Fremder bezeichnet.

Wanderschaft: Regeln und Brauch

Um als Fremdgeschriebener die Welt bereisen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Auf die Wanderschaft darf heute nur gehen, wer die Gesellenprüfung bestanden hat, ledig, kinderlos und schuldenfrei ist. Die Wanderschaft soll nicht als „Flucht“ vor Verantwortung missbraucht werden. Oftmals ist ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge erforderlich. Die meisten Schächte haben eine Altersbegrenzung. Manchmal ist auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft erforderlich.

Die Tippelei war und ist teilweise an schwierige Bedingungen geknüpft. So darf der Fremdgeschriebene in seiner Reisezeit einen Bannkreis von meist 50 km um seinen Heimatort nicht betreten, auch nicht im Winter oder zu Feiertagen. Er darf kein eigenes Fahrzeug besitzen und bewegt sich nur zu Fuß oder per Anhalter fort. Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht verboten, aber verpönt.

Weiterhin muss er in der Öffentlichkeit immer seine Kluft tragen. Da ein Fremder oftmals auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen ist (zum Beispiel bei der Suche nach Arbeit oder einem Schlafplatz), hat er sich immer ehrbar und zünftig zu verhalten, so dass der Nächste ebenfalls gern gesehen ist. Eine gepflegte Erscheinung erleichtert die Kontaktaufnahme und das Trampen.

All sein Hab und Gut verstaut der wandernde Geselle in einem Charlottenburger („Charlie“) oder (seltener) in einem Felleisen, einem historischen Tornister der Schweizer Armee.

Die von den Wandergesellen getragenen Ohrringe waren in der Zeit der Zünfte noch kein Gruppenkennzeichen von Gesellen oder bestimmten Berufsgruppen. Vor der Französischen Revolution nur von Soldaten und Seeleuten getragen, werden sie in Deutschland zwischen 1810 und 1850 von allen Ständen gelegentlich angesteckt, nach der Mitte des Jahrhunderts allerdings verstärkt von wandernden Bauhandwerkern. Im Notfall konnten durch Verkauf auch finanzielle Engpässe, zum Beispiel bei vorübergehender Arbeitslosigkeit, überbrückt werden. Hatte sich ein Geselle unehrenhaft verhalten, wurde ihm der Ohrring ausgerissen.

Auffällig ist sein Stenz und vor allem die Bekleidung: ein schwarzer Hut mit breiter Krempe, Zylinder, Dreispitz o. ä. und eine Kluft mit weiten Schlaghosen, Weste und Jackett, die farblich der Tradition seines Berufsstandes entspricht.

Da ein hoher Prozentsatz der Fremden Zimmerleute sind, ist es nur wenig bekannt, dass auch Gesellen anderer Handwerksberufe wie zum Beispiel Tischler, Maurer, Dachdecker, Betonbauer, Bootsbauer, Töpfer, Schmiede, Spengler, Steinmetze, Holzbildhauer, Buchbinder, Schneider, Goldschmiede, Instrumentenbauer, Kirchenmaler und viele mehr auf der Wanderschaft sind. Der Irrglaube, dass nur Zimmerer auf der Walz wären, wird noch dadurch verstärkt, dass viele Gesellen anderer Gewerke ebenfalls die typische schwarze Zimmererkluft mit der weißen Staude, einem kragenlosen Hemd, tragen.

Im mitgeführten Wanderbuch sammelt der „Tippelbruder“ (was mehr als Beleidigung zählt, da damit Berber und Speckjäger gemeint wurden) die Städtesiegel der von ihm besuchten Ortschaften, nachdem er bei deren Bürgermeistern „zünftig um das Siegel vorgesprochen“ hat.

Die Wanderschaft darf nur aufgrund wirklich zwingender Gründe und dann im Einvernehmen mit dem zuständigen Schacht abgebrochen werden, etwa bei einer schweren Krankheit. Andernfalls wäre eine Unterbrechung „unehrbar“, das Wanderbuch würde eingezogen und die Kluft „an den Nagel gehängt“. Wandergesellen, die ihre Wanderschaft „unehrbar“ beenden, werden als „Harzgänger“ bezeichnet.

Nach einer Reisezeit von, je nach Schacht, zwei bzw. drei Jahren und einem Tag kann man sich einheimisch melden, sofern man wieder schuldenfrei ist. Diese Einheimischmeldung wird oftmals groß gefeiert, wobei viele frühere Reisekameraden auch weite Anreisen in Kauf nehmen, um dabei zu sein.

Hier der vollständige Beitrag: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Wanderjahre

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